Definitionen Was ist das Patientendaten­schutzgesetz (PDSG)?

Von andi_dd

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Das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) stärkt die digitalen Rechte von Patienten. Es steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Patientenakte. Patienten können dank des Gesetzes darauf drängen, dass Ärzte und andere Beteiligte diese Patientenakte nutzen. Zugleich bestimmen sie selbst über ihre Daten. Ein weiterer Bestandteil dieses Gesetzes ist eine umfassende Sicherstellung der Datensicherheit. Im Januar 2020 hat das Bundesgesundheitsministerium das PDSG als Referentenentwurf vorgelegt.

Patientendatenschutzgesetz – die Datenhoheit hat der Patient
Patientendatenschutzgesetz – die Datenhoheit hat der Patient
(© aga7ta – Fotolia)

Im Rahmen des eHealth stellt die elektronische Patientenakte das zentrale Instrument dar. Die Grundlage für diese digitale Lösung bildet das E-Health-Gesetz. Mit dem Patientendaten­schutzgesetz gewährt der Gesetzgeber den Patienten nun weitgehende Rechte. Wenn sie die Eintragung von Daten fordern, müssen Ärzte, Kliniken und Apotheker dem Folge leisten. Entsprechend müssen sie die erforderliche Technik vorhalten. Mit diesem Patientenrecht will der Staat den Ausbau von eHealth-Anwendungen forcieren.

Das PDSG sieht vor, dass Patienten ab 2021 auf die Speicherung von medizinischen Befunden, Arztberichten, Röntgenbildern und ähnlichem bestehen können. Ab 2022 erweitert der Gesetzgeber dies um den Impfausweis, den Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft.

Selbstbestimmung und Transparenz

Das Patientendatenschutzgesetz stellt klar, dass Patienten die elektronische Patientenakte freiwillig verwenden dürfen. Niemand darf gegen ihren Willen Daten festhalten. Versicherte dürfen sich auch für eine einzelne Abspeicherung von Dokumenten entscheiden und bei anderen widersprechen. Diese Selbstbestimmung stärkt der Gesetzgeber, indem er Patienten das Recht auf Löschung sowie auf Zugriffsbeschränkung zugesteht. Ein begrenzter Zugang kann zum Beispiel den Hausarzt umfassen und einen Facharzt ausschließen.

Die Transparenz gewährleistet das PDSG, indem Versicherungsnehmer ab 2022 mittels App über Smartphones und Tablets Einblick in sämtliche Daten erhalten. Dadurch überblicken sie jederzeit den aktuellen Stand und entdecken unter anderem unberechtigt Abgespeichertes. Alternativ können sie ihre elektronische Patientenakte bei einer Filiale einer Krankenkasse einsehen.

Sicherheit der Daten

Darüber hinaus enthält das PDSG strenge Regelungen zur Datensicherheit. Sämtliche Verantwortliche für die Telematikinfrastruktur müssen hohe Standards erfüllen. Identifizieren sie Mängel, müssen sie das sofort der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) melden. Andernfalls droht ein Bußgeld, das bis zu 250.000 Euro betragen kann. Wie bei Patientenakten in Papierform schreibt das PDSG bei der elektronischen Patientenakte einen Beschlagnahmeschutz vor. Bei einer polizeilichen Ermittlung ist kein Arzt verpflichtet, die digitalen Daten herauszugeben.

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