Deutschland vollzieht den Ausstieg aus dem Corona-Stillstand – und hat bereits zahlreiche Schutzmaßnahmen aufgehoben, entschärft oder zumindest vereinheitlicht. In Restaurants kann man wieder essen und trinken. Doch nur ein Teil der Tische darf belegt werden, die Zahl der Gäste ist begrenzt, man muss persönliche Daten angeben und Reservierungen sind oft erforderlich, um bei Infektionsfällen Betroffene informieren und isolieren zu können. Viele Fitnessstudios sind offen, auch Sporthallen und Bars.

Einige Maßnahmen haben sich vereinheitlicht und sind noch immer in Kraft: Bundesweit muss man weiterhin einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu haushaltsfremden Menschen halten. Man darf aber wieder überall einkaufen. Der Mundschutz ist Pflicht im öffentlichen Nahverkehr, beim Einkauf oder bei Dienstleistern wie dem Friseur. Man darf mittlerweile überall das Haus wieder ohne triftigen Grund verlassen und auch einfach nur auf der Parkbank sitzen.

Hotels und Ferienwohnungen sind überall wieder offen. Sommerurlaub an den Küsten von Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist möglich. Doch weil es immer wieder regionale Corona-Hotspots gibt, erlassen einzelne Bundesländer Reisesperren und Quarantäne-Regelungen für diese Regionen. So gilt in Süddeutschland für Besucher aus einem Stadt- oder Landkreis mit erhöhtem Infektionsgeschehen ein Beherbergungsverbot in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätzen sowie auf Wohnmobilstellplätzen, wenn die Zahl der Neuinfektionen in dem Heimatkreis der Betreffenden in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner höher als 50 war. Wer eine Reise plant, sollte sich zuvor genau erkundigen.

Auch wenn der Linienbusverkehr angelaufen ist: Für den parallel wieder beginnenden Reisebusverkehr gelten Auflagen: Teils dürfen nur die Hälfte der Fahrzeuge besetzt werden, die Abstandsregel 1,5 Meter gilt zudem. Bars oder reine Schankwirtschaften etwa sind in einigen Bundesländern noch zu – im Gegensatz zu den Restaurants. Auch die Wiederöffnung der  Hochschulen, Kitas, Sport- und  Schwimmhallen oder Fitnesszentren vollzieht sich in unterschiedlichem Tempo. Sicher ist: Nach den Sommerferien dürfte an den Schulen wieder Regelbetrieb herrschen, wenngleich Hygieneauflagen bleiben. Ganz vorn beim Lockern waren Thüringen, aber auch Sachsen. Beide Länder strebten früh an, die Schutzmaßnahmen landesweit aufzuheben und an deren Stelle nur noch wenige Verbote aufrechtzuerhalten sowie die Regelungen auf einzelne Regionen zu beschränken – je nach Infektionslage. 

Denn die unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland: So haben Bayern oder Baden-Württemberg deutlich höhere Infektionsraten als etwa Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern. Im Nordosten wurden bislang etwa 800 Corona-Infektionen gezählt. Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet die geringste Infektionsquote bundesweit. Bayern, das Land mit den meisten Fällen, mit die höchste.

Sind Sportplätze wieder geöffnet, gilt das vielerorts zunächst nur für Sportarten ohne Körperkontakt wie Tennis oder Bogenschießen. Aber auch erste Reithallen öffnen wieder, in Kleingruppen ist sogar das Training von Mannschaften möglich. Die Fitnessstudios sind wieder offen. Immer mehr Länder lassen auch Sport in geschlossenen Räumen wieder zu. Fast überall aber gilt noch immer: keine Zuschauer. 

Bei Versammlungen und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen werden immer mehr Teilnehmer zugelassen. Demonstrationen gab es in den vergangenen Monaten schon einige: Manche fanden nur deshalb statt, weil Gerichte die Versammlungsverbote der Bundesländer gekippt hatten. In einigen Bundesländern ist zusätzlich die Zustimmung des Gesundheitsamts erforderlich. Manche verlangen ein Hygienekonzept oder begrenzen die Teilnehmerzahl.

Corona-Maßnahmen - Die zweite Welle Auch frühere Pandemien flammten überraschend wieder auf. Warum eine zweite Infektionswelle oft die gefährlichere war, erklärt der Medizinhistoriker Philipp Osten.