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Das Gute: Patient:innen bekommen mehr Aufmerksamkeit

 

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

die Pandemiezahlen sind stark rückläufig und das Leben kehrt zurück in unseren Alltag. Da mag sich kaum einer zurückversetzen wollen in die bangen Wochen Anfang 2020, als wir zusammen ungläubig realisierten, dass dieses wenig bekannte Virus aus China mit ungeheuerlicher Geschwindigkeit selbst auch uns in Deutschland ereilt. Panisch wurden Klopapier- und Nudelvorräte in Supermärkten leergekauft, Desinfektionsflaschen sogar aus Krankenhäusern geklaut. Und mit der Einsicht, dass Masken doch helfen, begann die fieberhafte Suche nach Herstellern. ‚FFP2‘ wurde massenverständlich, und Ministerpräsidenten empfingen live im TV einzelne Flugzeuge aus Asien mit Nachschub. Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen schickten jedoch Notrufe, dass sie viel zu wenig Schutzausrüstung für den Ansturm hätten. 

In dieser Situation pragmatisch zu handeln, ist klarer Anspruch an die Entscheidungsträger:innen. In einer Krise muss es bspw. legitim sein, Prüfverfahren auf das Notwendige zu fokussieren. Und dazu gehört, wie es mittlerweile auch im Infektionsschutzgesetz verankert ist, im konkreten Fall das Auslassen von Testungen >70° und <-30° für den Alltagsgebrauch der Masken in Infektionszeiten. Dazu gehört nicht, um das hier auch noch mal deutlich zu sagen, sich in solchen Zeiten Infektionszeiten persönlich niederträchtig zu bereichern. 

Die aktuellen Schlagzeilen zeigen zum einen, dass der Wahlkampf in vollem Gange ist; zum anderen, dass selbst in Krisenzeiten, wenn Leib und Leben vieler Millionen Menschen in Gefahr ist, Entscheidungsträger:innen sich wohl lieber an sämtliche deutschen, sehr gründlichen, langwierigen Vorschriften und Prozesse halten, statt pragmatisch zu handeln. Und das hieße im Zweifel wohl, besser keine Masken, die bei Extremtemperaturen evtl. nur eingeschränkt funktionieren, an Bedürftige auszugeben, obwohl Leib und Leben von Menschen in Gefahr ist. Echt jetzt? Die sonst von allen Seiten stets beklagte ‚überbordende Bürokratie‘ wollen sie später, wenn die Krise langsam abebbt, nicht an den bundesweiten Pranger gestellt sehen.    

Da muss sich niemand wundern, wenn unser Land Teillösungen für Krisen erst nach monatelanger Verzögerung angehen kann (Stichwort Corona Warn App), in der Digitalisierung sämtlicher öffentlicher Bereiche hinterherhinkt, die öffentliche Verwaltung & Politik die offensichtlichen Veränderungsthemen nur zögerlich anpackt (Klima, Mobilitätswende, Digitalisierung, Datennutzung etc.). Dort, wo keine Fehlertoleranz existiert, gewinnen die, die nichts verändern.   

Oder, all diejenigen die eine progressive Vision unserer Gesellschaft haben, werden lauter. Denn ich zumindest glaube nicht, dass wir alle in einem Land leben wollen, dass lieber in den 90ern verharrt und noch mehr Regeln aufstellen möchte, als die Zukunft mitzugestalten. Dieser Newsletter hat wie immer sehr viele positive, motivierende Gegenbeispiele, wie es besser gelingen kann. 

Genießen Sie – mit Abstand, Anstand und Maske – den Sommer,

Ihr Henrik Matthies

Zahl des Tages

5,6
Kilo haben die Deutschen, laut einer Umfrage der TU München, während der vergangenen Pandemie-Monate im Schnitt zugenommen. Puh.

hih-Termine

NEUER TERMIN: Mittwoch, 29. September 2021, 16.00 – 19.00 Uhr
KIM – Sichere Emails für Ärzt:innen, Part 2

KIM – Der Kommunikationsdienst im Medizinwesen ermöglicht endlich den sicheren Austausch medizinischer Dokumente wie Befunde und Arztbriefe über die Telematikinfrastruktur. Gemeinsam mit dem Deutschen Ärzteblatt zeigen wir „Hands On“ was in der Arztpraxis getan werden muss, um KIM einsetzen zu können und stellen die bis dahin zertifizierten Anbieter vor.


Unsere Veranstaltungen sind kostenfrei, in der Regel ohne Anmeldung und für jedermann – Sie müssen nur zu gegebener Zeit auf unserer Startseite auf den Livestream-Link gehen.

Alle hih-Veranstaltungen

Digitale Tools

Zwischenbilanz zum Krankenhauszukunftsgesetz (KhZG)

Vor rund sechs Monaten ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Kraft getreten; das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) nimmt Anträge bis Ende des Jahres an. Dr. Reinhard Wichels, Geschäftsführer von WMC Healthcare, und Prof. Jörg Debatin vom Health Innovation Hub (hih) zogen Halbzeitbilanz.

Dr. Reinhard Wichels: Das KHZG beherrscht derzeit sämtliche Diskussionsrunden in den Krankenhäusern und unsere Berater erleben live mit welcher Dynamik sich die Digitalisierung ihren Weg bahnt. In deiner Position beobachtest du aus großer Flughöhe das Geschehen. Ist das KHZG auch aus deiner Sicht der Gamechanger, den wir uns alle für die Digitalisierung im Gesundheitswesen wünschen?

Prof. Jörg Debatin: Wir beobachten nicht nur durch das KHZG – sondern zusätzlich getriggert durch die Pandemie – eine wachsende Bereitschaft von Ärzten, Pflegenden und Geschäftsführungen, die Möglichkeiten auszuloten, die digitale Technologien eröffnen. Das ist neu! Das Gesetz ist praxisorientiert und verfolgt die smarte Idee kommunizierender Systeme; es ist inhaltlich klar strukturiert und setzt auf messbare Effekte.

Nach einer Bestandsaufnahme in den Klinken in diesem Jahr wird in zwei Jahren geschaut, was genau sich verändert hat. So können wir aus den Erfahrungen lernen und sehen, welches Haus die Fördermittel erfolgreich eingesetzt hat. Auch das Prinzip „Zuckerbrot und Peitsche“ gefällt mir: Jetzt gibt es richtig viel Geld, um die digitale Transformation in den Kliniken auf den Weg zu bringen. Für alle, die den Knall nicht gehört haben, gibt es ab 2025 Kürzungen auf der Umsatzseite, wenn bis dahin verbindlich vorgeschriebene digitale Bausteine nicht umgesetzt sind.

Dr. Reinhard Wichels: Auf jeden Fall wurde das Gesetz von Experten entworfen, die die Abläufe im Gesundheitswesen kennen. Man hat sich den Prozess, den ein Patient bei der stationären Versorgung durchläuft – von der Aufnahme bis zur Entlassung und darüber hinaus – ganz genau angesehen und so das Gesetz gegliedert. Diesen Ansatz finde ich gelungen und praxisnah.

Prof. Jörg Debatin: In der Tat. Einige Elemente sind dabei ganz typisch für die aktuelle Ausrichtung des BMGs unter Jens Spahn. Durch das Winken mit der Möhre bringt man Schwung ins schwerfällige Gesundheitswesen und ist dann auch konsequent, wenn nach der Förderung die Umsetzung nicht erfolgt. Das KHZG richtet sich an der „Patient Journey“ aus. Die elf digitalen Handlungsfelder greifen in Modulen den Verlauf eines stationären Aufenthalts auf. Herausgekommen ist ein Leitfaden zur Digitalisierung der klinisch relevanten Prozesse im Krankenhaus. Der Patient steht im Mittelpunkt – auch dies eine Überzeugung Jens Spahns, die er mit Leidenschaft ins BMG getragen hat.
Leider lässt die Umsetzung der klaren Vorgaben durch einige Länder zu wünschen übrig. Einzelne wollen offenbar von der gezielten Projektförderung zurück zur Gießkanne. Dennoch: Als Gesamtwerk jedoch ist das Gesetz gelungen. Es fließen erhebliche Mittel – in kurzer Zeit – mit einer klaren Zielsetzung. […]

Hier geht es zum ganzen Interview auf kma-online.

 

Verfügbar: elektronischer Psychotherapeutenausweis

Ab sofort können Psychotherapeut*innen den elektronischen Psychotherapeutenausweis (ePtA) bestellen. Mit dem personenbezogenen Ausweis im Kreditkartenformat können Sie sich gegenüber der Telematikinfrastruktur ausweisen und mit Zustimmung Ihrer Patient*innen den Medikationsplan und den Notfalldatensatz (falls schon vorhanden) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) lesen.

Psychotherapeut*innen benötigen den ePtA weiterhin, um Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) lesen oder eintragen zu können. Zum 1. Juli 2021 sind Leistungserbringer*innen gesetzlich dazu verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für die ePA in ihrer Praxis einzurichten. Andernfalls droht ein Honorarabzug von einem Prozent. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass der Honorarabzug gestrichen bzw. nicht vollzogen wird. Schließlich sind die Verzögerungen in der Bereitstellung und Auslieferung des ePtA und des dafür notwendigen Konnektor-Updates nicht durch die Praxisinhaber*innen verschuldet. Das Bundesministerium für Gesundheit hat in Aussicht gestellt, dass von Sanktionen abgesehen werden kann, wenn der ePtA bis zum 01.07. bestellt wurde.

Die Ausgabe des ePtA erfolgt über die Portale zugelassener Dienstleister, sogenannte Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Aktuell hat der Dienstleister medisign GmbH eine Zulassung erhalten, weitere Anbieter folgen in Kürze.

 

Fragen-Antwortkatalog zum digitalen Impf-was-auch-immer

Das Interesse am digitalen Impfnachweis ist groß, und auch welche Unterschiede es zum digitalen Impfpass gibt. Das Team rund um die Corona-Warn-App hat sich die Zeit genommen und in einem ausführlichen Q&A die wichtigsten Fragen Schritt für Schritt beantwortet.

Hier nur so viel in aller gebotenen Kürze: Mit der neuesten Version der Corona-Warn-App (ab kommenden Montag) können Nutzer jetzt auch ihren digitalen Impfnachweis verwalten und vorzeigen. Dazu wird das Impfzertifikat per QR-Code eingescannt.

@Patienten

In den Mittelpunkt gerückt: Spätfolgen der Corona-Erkrankungen

Am 7. Juni lud der Gesundheitsausschuss im Bundestag Expert:innen zur Anhörung im Bundestag zu den Spätfolgen bei Corona-Erkrankungen. Die Mediziner:innen forderten eine bessere Versorgung für Patient:innen mit Corona-Langzeitschäden. Besonders bei Patient:innen mit schwerem Verlauf zeige sich, dass auch 6 Monate nach einem Krankenhausaufenthalt rund drei Viertel der Symptome weiter bestünden, sofern keine Rehabilitationsmaßnahmen stattgefunden haben.

Diese Long-Covid-Symptome zeigen sich auch bei Kindern. Schätzungen gehen von mehr als 10.000 Betroffenen in Deutschland aus. Schließlich leidet auch eine Subgruppe der Long-Covid-Patient:innen unter dem Myalgischen Enzephalomyelitis/ Chronisches Fatigue Syndrom. Die Erkrankung äußere sich auch bei Long-Covid-Patient:innen durch Post-Exertional Malaise (PEM), eine massive Verschlechterung der Symptomatik nach kognitiver und körperlicher Anstrengung.

Menschen mit ME/CFS haben Ende vergangenen Jahres auch an der hih-Umfrage zu Patientenbedürfnissen teilgenommen. Im Ergebnis wurden viele Ideen gesammelt, um Betroffene mit digitalen Tools zu unterstützen. Ein interdisziplinäres Team arbeitet nun weiter an der Konzeption und Umsetzung. Dafür führt der hih Interviews mit Betroffenen und Angehörigen durch. Wer an den Interviews teilnehmen möchte, melde sich gerne via E-Mail: info@hih-2025.de

 

DVPMG in Kraft

Es geht weiter Schlag auf Schlag. Erst am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) passieren lassen, da wurde es am 8. Juni 2021 auch schon im Bundesgesetzblatt verkündet und trat damit in seinen wesentlichen Teilen gestern in Kraft.

Inhaltlich entwickelt das Gesetz einerseits den Rechtsrahmen für die Digitalisierung in der GKV weiter und knüpft insoweit unmittelbar am DVG und PDSG an, was z.B. TI, DiGA, ePA und eGK angeht. Andererseits wendet sich das DVPMG der Pflege zu und etabliert nach dem Vorbild der Digitalen Gesundheitsanwendungen ein ähnliches Zulassungsverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für digitale Pflegeanwendungen (DiPA).

Das DVPMG wurde in der den Empfehlungen des 14. Ausschusses für Gesundheit entsprechenden Fassung verabschiedet, die wiederum einige Änderungen im Vergleich zum Entwurf der Bundesregierung beinhalten.

  • So soll perspektivisch die Speicherung des elektronischen Medikationsplans (eMP), des Notfalldatensatzes (NFD) sowie der digitalen Hinweise des Versicherten zu persönlichen Erklärungen in der TI erfolgen und nicht mehr auf der eGK.
  • Zugriff darauf soll über die ePA-App der jeweiligen Krankenkasse möglich sein. Was nun bis zum 1. Juli 2023 statt bereits zum 1. Januar 2023 erfolgen soll.
  • Wenn Krankenkassen bis zum 1. Juli 2024 noch neue eGKs ausgeben, müssen diese zur Speicherung der Daten jedoch noch bis 2029 geeignet sein.
  • Versicherte sollen ab 1. Januar 2022 außerdem nicht nur über mobile Endgeräte (Smartphone, Tablet), sondern auch über sonstige Computer auf die ePA zugreifen können.
  • Die elektronische Verordnung von DiGA mittels zertifizierter Software wird auf den 1. Januar 2023 datiert, um einen Gleichlauf mit dem eRezept herzustellen.
  • Für die digitalen Identitäten, die die eGK als Versicherungsnachweis ablösen können, sollen ab 1. Juli 2022 Testumgebungen für Dritte bereitgestellt werden.

Der genaue Blick in die finale Fassung des DVPMG lohnt sich also!

 

Hörtipp: Nachgefragt! bei der Bundesärztekammer

Das Impfen in Hausarztpraxen läuft auf Hochtouren. Doch wie gut lässt sich der Ansturm wirklich stemmen und wann werden wir alle geimpft sein? Im Video-Podcast der Apotheken-Umschau spricht Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Facharzt für Allgemeinmedizin, über diese Themen und die Auslastung von Hausärzt:innen im Zusammenhang mit der Impfkampagne.

Everyday Mood Booster

Berliner Ensemble bringt Helmholtz auf die Bühne

Die Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren ist die größte deutsche Organisation zur Förderung und Finanzierung der Forschung. Alle kennen seinen Namen, aber fast niemand sein Leben – dabei war Hermann von Helmholtz einer der wichtigsten Forscher im Deutschland des 19. Jahrhunderts. Als Universalgelehrter arbeitete der studierte Arzt in verschiedenen Fächern, brachte unter anderem die Physiologie, Chemie, Physik, Biologie, Mathematik und Optik voran. Sein Augenspiegel revolutionierte die Untersuchung der Retina, sein Energieerhaltungssatz ist grundlegend für die moderne Physik.

Wer war also dieser Mann, der mit den größten Wissenschaftlern und Politikern seiner Zeit befreundet war? Am 23. Juni, ab 19 Uhr feiert das Berliner Ensemble den 200. Geburtstag von Hermann von Helmholtz mit dem Bühnenstück „Ein Leben für die Wissenschaft“. Das informative und humorvolle Stück, inszeniert von Konstantin Küspert, gibt einen unterhaltsamen Überblick über sein Leben und Wirken.

Good News

Gelder für Long-Covid Forschung

Die sich für einige Patient:innen abzeichnenden Langzeitfolgen der Corona-Erkrankung und die damit verbundenen Herausforderungen für die Versorgung gehören eigentlich ja nicht in die Kategorie der guten Nachrichten. Die gute Nachricht ist jedoch, dass für das Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) weitere 5 Millionen Euro für die Erforschung der Spätfolgen der Erkrankung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bereitgestellt werden.

Das Ziel der Förderung besteht darin, das Wissen der unterschiedlichen Standorte zusammenzuführen, das Verständnis zu Long-Covid zu verbessern und so Therapie- und Rehabilitationskonzepte zu entwickeln.

Passen Sie auf sich und Ihre Mitmenschen auf!

Ihr hih-Team

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Webseite

 
hih - health innovation hub
des Bundesministeriums für Gesundheit

Torstraße 223
10115 Berlin

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+49 30 847 11 340

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