BfArM listet DiGA Nr. 24
Es geht Schlag auf Schlag. Bereits die dritte Woche infolge dürfen wir über Zuwachs im DiGA-Verzeichnis berichten. HelloBetter Stress und Burnout kann bei Problemen mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung bei Patient:innen zwischen 18 und 65 Jahren eingesetzt werden. Die Anwendung ist ohne Erprobungsphase als sechste DiGA dauerhaft aufgenommen worden.
RKI stellt Corona-Datenspende 2.0 vor
Das Robert-Koch-Institut hat eine neue Version 2.0 der Corona-Datenspende-App vorgestellt. Mit ihr können Nutzer:innen an wissenschaftlichen Studien zu den Folgen der Corona-Pandemie teilnehmen.
Aktuell wird um die Teilnahme an zwei neuen Studien geworben, wobei keine Wearables erforderlich sind. Regelmäßig sollen kurze Fragebögen beantwortet werden, die dabei helfen sollen, die Algorithmen des Fiebermonitors weiter zu verbessern und Anzeichen von Long-Covid-Erkrankungen zu entdecken. Außerdem soll die individuelle Belastung und Risikowahrnehmung sowie das individuelle Verhalten in der Pandemie besser verstanden werden. Alle Daten werden pseudonymisiert verarbeitet.
Seit April 2020 stellten mehr als 500.000 Bürger Daten von Fitnessarmbändern und Smartwatches über die Ursprüngliche Version der App zur Verfügung, die unter anderem auf mögliche Fiebersymptome analysiert und im deutschlandweiten Fiebermonitor aggregiert werden.
IOP-Governance-Verordnung in Kraft!
Am 15. Oktober ist die Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (IOP-Governance-Verordnung – GIGV) vom 7. Oktober 2021 in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um die Rechtsverordnung nach § 394a SGB V, in der das BMG zur Förderung der Interoperabilität und von offenen Standards und Schnittstellen die Einrichtung und Organisation einer Koordinierungsstelle für Interoperabilität im Gesundheitswesen sowie eines Expertengremiums und deren jeweils notwendige Arbeitsstrukturen regelt.
Ab dem 30. November 2021 wird die gematik GmbH die Koordinierungsstelle für Interoperabilität im Gesundheitswesen unterhalten. Wer die verpflichtenden Standards nach § 394a Absatz 1 Satz 3 SGB V in der GIGV sucht, wird allerdings noch nicht fündig. Die Verordnung enthält in der verkündeten Version nur eine Beispielsanlage. Die echte Anlage zur GIGV wird über die Website des BMG veröffentlicht.
BÄK legt Zwölf-Punkte-Forderungskatalog vor
Die Bundesärztekammer hat einen Katalog mit zwölf Forderungen an die neue Bundesregierung vorgelegt. Einen Fokus legt der Katalog auf die Krankenhäuser, denen gleich die ersten vier Punkte gewidmet sind. Reformiert werden sollen demnach die Vergütungssystematik, die Krankenhausplanung, die Krankenhausfinanzierung und die Notfallversorgung.
Unabhängig von den Krankenhäusern fordert die BÄK außerdem weitere Digitalisierungsbemühungen, die sich an den Bedarfen des Gesundheitswesens ausrichten und tatsächlichen Nutzen stiften. Insbesondere bei den Anwendungen der TI soll die Fachexpertise der ärztlichen Selbstverwaltung „sehr viel stärker“ eingebunden werden.
Osnabrück Health Accelerator gestartet – jetzt für Förderung bewerben!
Großartige Ideen für eine bessere Versorgungen von Patient:innen entstehen aller Orten in Deutschland – und nicht selten wird bei der Gründung, Entwicklung von Geschäftsmodellen und Orientierung im Dschungel des Gesundheitssystems Hilfe gebraucht.
Der neu gegründete Osnabrück Health Accelererator (OHA) unterstützt Gründer:innen im Gesundheitswesen mit einem vielfältigen Angebot: Während der sechsmonatigen Förderphase bekommen Gründer:innen in Seminaren, Workshops, individuellem Coaching & Mentoring notwendiges Gründungs- und Fachwissen vermittelt. Der OHA bietet darüber hinaus Zugang zu einem Netzwerk aus Gesellschaftern, Kooperationspartnern (von niedergelassenen Ärzt:innen und Krankenhäusern über IT-Unternehmen bis hin zu Rechts- und Steuerberatungen) und nicht zuletzt anderen Start-Ups und möglichen Investoren. Als Sahnehäubchen wird überdies kostenlose Büroinfrastruktur in Osnabrück bereitgestellt. Getragen wird der OHA von der Stadt Osnabrück und einer Beteiligungsgesellschaft von mehr als 30 privaten Akteuren.
Interessierte Einzelpersonen oder Teams können sich noch bis zum 7. November 2021 online für die Förderung ab Januar 2022 bewerben. Alle Infos zum OHA und Kontaktmöglichkeiten finden sich auf der OHA-Webseite. |