Die Münchener Rück Stiftung engagiert sich seit vielen Jahren im Bereich Klimabildung. Mit dieser Ausschreibung möchten wir dieses Engagement gezielt weiterentwickeln und Projekte fördern, die Klimabildung an weiterführenden Schulen in Deutschland stärken und weiterdenken: nicht als reine Wissensvermittlung, sondern als handlungsorientierten, partizipativen und strukturell verankerten Prozess.
Überblick
Der Klimawandel stellt Schulen vor neue Herausforderungen. Gleichzeitig sind Schulen zentrale Orte gesellschaftlicher Bildung, Beteiligung und Zukunftsgestaltung.
Die Ausschreibung orientiert sich an einem ganzheitlichen Verständnis von Klimabildung im Sinne eines Whole School Approach. Gefördert werden Projekte, die Klimabildung als Teil von Schulentwicklung, Beteiligung und institutioneller Verankerung verstehen. Ziel ist es, Lernen, Beteiligung und konkretes Handeln zu verbinden und schulische Entwicklungsprozesse über einen längeren Zeitraum zu begleiten.
Schulen sollen sich zu Lern- und Handlungsräumen entwickeln, in denen Schüler:innen Klimafragen verstehen, Verantwortung übernehmen und gemeinsam konkrete Veränderungen gestalten.
Unser Förderansatz
Wir fördern Projekte mit tiefer und langfristiger Wirkung. Der Fokus liegt auf nachhaltiger schulischer Transformation statt auf punktuellen Einzelmaßnahmen.
Förderfähig sind insbesondere Projekte an weiterführenden Schulen, die
- Klimawissen und Klimahandeln miteinander verbinden,
- Selbstwirksamkeit und demokratische Beteiligung von Schüler:innen stärken,
- mehrere Gruppen der Schulgemeinschaft einbeziehen und zugleich schulinterne Multiplikator:innen aufbauen (z. B. Schüler:innen, Lehrkräfte),
- strukturelle Veränderungen innerhalb der Schule anstoßen,
- an bestehende schulische Strukturen und Prozesse anschlussfähig sind,
- Schulen durch geeignete Methoden, Materialien oder Prozessbegleitung entlasten,
- Ansätze, Verfahren oder Materialien hervorbringen, die über die Projektschulen hinaus verfügbar und nutzbar sind und
- den Erfahrungsaustausch und den Wissenstransfer zwischen Schulen fördern.
Förderfähig sind Pilotprojekte neuer Ansätze, die Weiterentwicklung bestehender Formate oder die Skalierung erprobter Konzepte.
Hinweis zum Förderfokus
Die Förderung der Münchener Rück Stiftung konzentriert sich auf die inhaltliche und prozessuale Begleitung von Schulentwicklungs- und Transformationsprozessen im Bereich Klimabildung.
Bauliche oder technische Maßnahmen sind nicht Gegenstand der Förderung. Sie können in begründeten Fällen berücksichtigt werden, wenn sie in engem Zusammenhang mit dem pädagogischen Ansatz und dem schulischen Entwicklungsprozess stehen. Voraussetzung ist, dass ihr Umfang im Verhältnis zum Gesamtprojekt plausibel dargestellt wird.
Nicht förderfähig sind Projekte mit religiösen oder parteipolitischen Inhalten oder Zielsetzungen.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere gemeinnützige Organisationen wie NGOs, Bildungsinitiativen, Hochschulen oder vergleichbare Akteur:innen. Bewerbungen können sowohl durch einzelne Organisationen als auch durch Projektkonsortien aus mehreren Organisationen eingereicht werden.
Die Projekte werden in Zusammenarbeit mit weiterführenden Schulen in Deutschland umgesetzt, die Offenheit und Bereitschaft für Veränderung mitbringen. Schulen sind dabei Projektpartner, jedoch nicht selbst antragsberechtigt und müssen kein formeller Teil eines Konsortiums sein.
Es ist vorgesehen, dass die Projekte in der Regel mit mehreren Schulen arbeiten, um Wirkung, Austausch und Transfer zu stärken. Dabei ist eine Einbindung unterschiedlicher Schularten ausdrücklich erwünscht.
Förderrahmen
Projekte können mit einer Fördersumme zwischen 50.000 und 150.000 Euro unterstützt werden. Sie sollten eine Laufzeit von 18 bis 24 Monaten aufweisen.
Es können unterschiedliche Fördersummen beantragt werden:
Kleinere Projekte: 50.000 bis 80.000 Euro
Größere Projekte: 80.000 bis 150.000 Euro
Ein angemessener Eigenanteil der antragstellenden Organisation(en) wird erwartet. In der Regel soll dieser mindestens 10 % der Gesamtprojektkosten betragen. Overheadkosten sind in angemessenem Umfang förderfähig und sollen in der Regel 15 % der Gesamtprojektkosten nicht überschreiten.
Zeitplan
Bewerbungsfrist: 19. Juli 2026
Auswahl der geförderten Projekte: September 2026
Projektstart: Ab Oktober 2026
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